Geschäftskonto in Serbien als Non-Resident eröffnen
20. September 2026

Geschäftskonto in Serbien als Non-Resident eröffnen

Geschäftskonto in Serbien für ausländische Unternehmen eröffnen: Vollbank, SEPA, benötigte Unterlagen, Vollmacht und Kontoeröffnung 2026.

Von Nastasia Steindorfer

Head of Operations

Geprüft und aktualisiert am: 20. September 2026

Sie führen ein Unternehmen außerhalb Serbiens und suchen eine zusätzliche Bankverbindung bei einer klassischen Bank? Serbien kann für internationale Unternehmen eine interessante Option sein.

Ausländische Gesellschaften können grundsätzlich ein Non-Resident-Geschäftskonto bei einer serbischen Bank eröffnen, ohne dafür zwingend eine eigene Gesellschaft in Serbien zu gründen. Die Vorschriften der Nationalbank von Serbien sehen ausdrücklich Dinar- und Fremdwährungskonten für ausländische juristische Personen vor.

Seit dem 5. Mai 2026 ist zudem SEPA Credit Transfer in Serbien operativ. Nach Angaben der Nationalbank nehmen zunächst 18 serbische Geschäftsbanken am SEPA-Zahlungsverkehr für Unternehmen und Privatkunden teil.

Für internationale Unternehmer entsteht damit eine interessante Kombination aus vollwertiger Bankverbindung, EUR- und internationalem Zahlungsverkehr, SEPA sowie einem Bankstandort außerhalb der Europäischen Union.

Bizkonto arbeitet dafür mit einem lokalen Rechtsanwalt in Serbien zusammen, der Kontoeröffnungen bei einer serbischen Vollbank vor Ort begleitet. So kann der Prozess von der Vorbereitung der Gesellschaftsunterlagen über die Kommunikation mit der Bank bis zur Einrichtung des Kontos koordiniert werden.

Kurz beantwortet

Kann eine ausländische Firma ein Geschäftskonto in Serbien eröffnen?

Ja. Das serbische Bankrecht sieht ausdrücklich Konten für Non-Resident Legal Entities vor.

Eine ausländische Gesellschaft kann bei einer serbischen Bank ein Dinar- oder Fremdwährungskonto eröffnen, sofern das Institut das Unternehmen nach seiner KYC- und Risikoprüfung akzeptiert.

Muss dafür eine Firma in Serbien gegründet werden?

Nein.

Eine bestehende ausländische Gesellschaft kann selbst Kontoinhaber des Non-Resident-Kontos sein.

Das kann beispielsweise für eine US LLC, britische Ltd., estnische OÜ oder eine Gesellschaft aus einer anderen Jurisdiktion interessant sein.

Benötigt die ausländische Firma eine serbische Steuernummer?

Nicht automatisch.

Ist das Non-Resident-Unternehmen in Serbien nicht steuerpflichtig, muss nach den Vorgaben der Nationalbank bei der Kontoeröffnung keine serbische Tax Identification Number angegeben werden.

Entsteht später eine Steuerpflicht in Serbien, muss die entsprechende Nummer der Bank nachgereicht werden.

Muss der Geschäftsführer persönlich nach Serbien reisen?

Nicht in jedem Fall.

Die serbischen Vorschriften ermöglichen grundsätzlich die Vertretung einer ausländischen Gesellschaft durch eine entsprechend bevollmächtigte Person.

Ob eine vollständige Eröffnung über Vollmacht möglich ist oder die Bank eine persönliche Identifikation verlangt, hängt vom jeweiligen Institut und Kundenprofil ab.

Ist Serbien seit 2026 an SEPA angeschlossen?

Ja.

Seit dem 5. Mai 2026 ist SEPA Credit Transfer bei teilnehmenden serbischen Banken operativ verfügbar.

Warum ein Geschäftskonto in Serbien interessant sein kann

Für viele internationale Unternehmen ist ein serbisches Geschäftskonto vor allem als zusätzliche Bankverbindung interessant.

Das kann sinnvoll sein für Unternehmen, die:

  • eine klassische Bank zusätzlich zu Wise, Revolut oder anderen Zahlungsanbietern suchen,
  • bewusst eine Bankverbindung außerhalb der Europäischen Union aufbauen möchten,
  • ihre bestehenden Bankbeziehungen international diversifizieren möchten,
  • regelmäßig EUR-Zahlungen abwickeln,
  • SEPA benötigen,
  • Kunden oder Lieferanten in Serbien oder Südosteuropa haben,
  • EUR, USD, RSD oder weitere Fremdwährungen benötigen,
  • eine operative Ergänzung zu bestehenden Konten suchen,
  • rechtlich zulässige Transaktionen in RUB benötigen.

Gerade die Kombination aus Non-Resident-Konto, Vollbank, SEPA und Standort außerhalb der EU unterscheidet Serbien von vielen klassischen Kontoangeboten für internationale Unternehmen.

Vollbank statt reiner Fintech-Lösung

Bei dem von Bizkonto begleiteten Prozess wird das Konto bei einer serbischen Vollbank eröffnet.

Die Kontobeziehung besteht damit direkt mit dem Bankinstitut.

Je nach Bank und Kontomodell können unter anderem verfügbar sein:

  • Geschäftskonto auf den Namen der Gesellschaft,
  • RSD-Konto,
  • Fremdwährungskonten,
  • EUR-Zahlungsverkehr,
  • SEPA Credit Transfer,
  • SWIFT-Zahlungen,
  • Online-Banking,
  • weitere bankabhängige Zahlungsfunktionen.

Welche Währungen und Funktionen für das konkrete Unternehmen freigeschaltet werden, hängt vom Institut und vom Kundenprofil ab.

Einlagensicherung in Serbien

Serbien verfügt über ein gesetzliches Einlagensicherungssystem.

Für anspruchsberechtigte natürliche Personen, Unternehmer sowie Mikro-, kleine und mittlere juristische Personen sind Einlagen bis 50.000 Euro pro Einleger und Bank abgesichert.

Die Sicherung gilt für berechtigte Einlagen unabhängig davon, ob diese in Dinar oder einer Fremdwährung geführt werden.

Bei größeren Gesellschaften sollte geprüft werden, ob das konkrete Unternehmen unter die geschützte Einlegerkategorie fällt.

Non-Resident-Konto ohne serbische Gesellschaft

Einer der wichtigsten Vorteile für internationale Unternehmer ist, dass das Konto nicht zwingend für eine serbische d.o.o. eröffnet werden muss.

Die serbischen Vorschriften unterscheiden ausdrücklich zwischen Residenten und Non-Residenten und sehen eine separate Kontoeröffnung für ausländische juristische Personen vor.

Der Kontoinhaber bleibt beispielsweise:

US LLC → serbisches Geschäftskonto der US LLC

oder

UK Ltd. → serbisches Geschäftskonto der UK Ltd.

Es wird dadurch keine neue serbische Gesellschaft geschaffen.

Die Bank prüft das konkrete Unternehmen und benötigt insbesondere Informationen zu:

  • Jurisdiktion der Gesellschaft,
  • Geschäftstätigkeit,
  • Eigentümern und wirtschaftlich Berechtigten,
  • Wohnsitzen der beteiligten Personen,
  • Herkunft der Mittel,
  • erwarteten Zahlungseingängen und -ausgängen,
  • Ländern des Zahlungsverkehrs,
  • Grund für die Kontoeröffnung in Serbien.

Eine klar dokumentierte Unternehmensstruktur und ein nachvollziehbarer Verwendungszweck erleichtern die Kontoeröffnung.

Weitere europäische Kontomöglichkeiten für US-Gesellschaften beschreibt unser Leitfaden zum Geschäftskonto für eine US LLC in Europa.

SEPA in Serbien seit Mai 2026

Für internationale Unternehmen hat sich der serbische Bankenstandort 2026 deutlich weiterentwickelt.

Serbien wurde bereits 2025 in den geografischen SEPA-Raum aufgenommen. Seit dem 5. Mai 2026 ist die technische Umsetzung von SEPA Credit Transfer im serbischen Bankensektor operativ.

Nach Angaben der Nationalbank von Serbien nehmen zunächst 18 Geschäftsbanken teil.

Für Unternehmen bedeutet das, dass EUR-Zahlungen zwischen einer teilnehmenden serbischen Bank und Instituten im SEPA-Raum über das standardisierte SEPA-Credit-Transfer-Verfahren abgewickelt werden können.

Was SEPA konkret verbessert

Für Unternehmen mit Kunden oder Lieferanten in Europa kann die SEPA-Anbindung insbesondere bedeuten:

  • standardisierter EUR-Zahlungsverkehr,
  • einfachere Überweisungen zwischen Serbien und SEPA-Banken,
  • geringere Abhängigkeit von klassischen Korrespondenzbanküberweisungen,
  • bessere Integration in bestehende europäische Zahlungsprozesse.

Serbien ist dadurch weiterhin kein EU-Mitglied.

Auch Funktionen wie SEPA Instant oder SEPA Direct Debit sind nicht automatisch bei jeder Bank und für jeden Geschäftskunden verfügbar.

Welche Währungen können geführt werden?

Die serbischen Vorschriften erlauben Non-Residents sowohl Dinar- als auch Fremdwährungskonten.

Welche Fremdwährungen tatsächlich angeboten werden, bestimmt die jeweilige Bank.

Für internationale Unternehmen sind insbesondere relevant:

RSD für lokale Zahlungen in Serbien,

EUR für europäischen Zahlungsverkehr,

USD für internationalen USD-Zahlungsverkehr.

Je nach Bank können auch weitere Währungen verfügbar sein.

Vor der Kontoeröffnung sollte deshalb geprüft werden, welche Währungen und Zahlungskanäle für das konkrete Unternehmen benötigt werden und vom Institut unterstützt werden.

RUB-Zahlungen und Russland-Bezug

Der russische Rubel wird von der Nationalbank von Serbien weiterhin als handelbare Fremdwährung geführt.

Serbische Banken können daher grundsätzlich RUB-Zahlungsverkehr anbieten.

Ob ein konkretes Unternehmen RUB-Konten oder Zahlungen von beziehungsweise nach Russland nutzen kann, hängt jedoch vom jeweiligen Institut, der Gegenpartei, der beteiligten Bank und der Transaktion ab.

Relevant können insbesondere sein:

  • russische Gegenpartei,
  • beteiligte Bank,
  • wirtschaftlicher Zweck,
  • zugrunde liegender Vertrag,
  • Ware oder Dienstleistung,
  • wirtschaftlicher Endbegünstigter,
  • Herkunft der Mittel,
  • anwendbare Sanktionen.

Für Unternehmen mit rechtlich zulässigen Geschäftsbeziehungen zu Russland kann ein serbisches Geschäftskonto deshalb besonders interessant sein, wenn RUB-Zahlungsverkehr benötigt wird und die jeweilige Bank diesen unterstützt.

Welche Unterlagen benötigt ein ausländisches Unternehmen?

Für ein Non-Resident-Unternehmen verlangt die Nationalbank grundsätzlich einen aktuellen Register- oder Gründungsnachweis aus dem Sitzstaat der Gesellschaft.

Daraus müssen unter anderem Rechtsform, Gründungsdatum und Registrierungsnummer hervorgehen.

Registerauszug und Gesellschaftsnachweis

Der Registerauszug beziehungsweise entsprechende Gründungsnachweis darf grundsätzlich nicht älter als drei Monate sein.

Das Dokument muss zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Serbische eingereicht werden.

Für laufende Non-Resident-Konten sieht die Regelung außerdem vor, dass der Registerauszug mindestens einmal jährlich aktualisiert wird.

Wird der aktualisierte Nachweis nicht rechtzeitig eingereicht, kann die Bank Transaktionen bis zur Aktualisierung aussetzen.

Typische Gesellschaftsunterlagen

Je nach Jurisdiktion und Rechtsform können unter anderem benötigt werden:

  • aktueller Handelsregisterauszug,
  • Certificate of Incorporation beziehungsweise Formation Document,
  • Gesellschaftsvertrag oder Operating Agreement,
  • Geschäftsführer- beziehungsweise Manager-Nachweis,
  • Eigentümer- und UBO-Struktur,
  • Vollmachten und Zeichnungsberechtigungen,
  • gegebenenfalls Certificate of Good Standing.

Geschäftsführer und wirtschaftlich Berechtigte

Die Bank identifiziert die hinter der Gesellschaft stehenden Personen.

Dafür können unter anderem verlangt werden:

  • Reisepass,
  • aktueller Adressnachweis,
  • persönliche Steueridentifikation,
  • Beteiligungsquote,
  • Darstellung der Eigentümerkette bis zur natürlichen Person.

Bei mehrstufigen Holdingstrukturen muss die Beteiligungskette vollständig nachvollziehbar dargestellt werden.

Geschäftsmodell und Zahlungsverkehr

Zusätzlich benötigt die Bank Informationen über die Geschäftstätigkeit.

Typische Angaben sind:

  • konkrete Tätigkeit,
  • Webseite,
  • wichtigste Kundenmärkte,
  • Lieferanten,
  • erwartetes monatliches Transaktionsvolumen,
  • erwartete Zahlungseingänge und -ausgänge,
  • benötigte Währungen,
  • Herkunft der Mittel,
  • Zweck des serbischen Geschäftskontos.

Bei einer internationalen Struktur sollte die Beschreibung möglichst konkret auf das tatsächliche Geschäftsmodell zugeschnitten sein.

Zur Vorbereitung der Nachweise helfen auch unsere Leitfäden zur KYC-Prüfung für Non-Residents und zum Mittelherkunftsnachweis für Unternehmen.

Braucht die Gesellschaft eine serbische Steuernummer?

Eine ausländische Gesellschaft benötigt für die Kontoeröffnung nicht automatisch eine serbische Tax Identification Number beziehungsweise PIB.

Ist die Gesellschaft in Serbien kein Steuerpflichtiger, muss nach den aktuellen Vorgaben der Nationalbank beim Kontoantrag keine serbische Steuer-ID angegeben werden.

Wird die Gesellschaft später in Serbien steuerpflichtig und erhält eine serbische Steueridentifikationsnummer, muss diese der Bank anschließend mitgeteilt werden.

Das ist insbesondere für Unternehmen relevant, die lediglich ein Non-Resident-Geschäftskonto in Serbien führen und dort keine eigene Gesellschaft gründen.

Kontoeröffnung über Vollmacht und lokalen Anwalt

Für internationale Unternehmer ist häufig entscheidend, ob für die Kontoeröffnung eine persönliche Reise nach Serbien erforderlich ist.

Die Vorschriften der Nationalbank ermöglichen grundsätzlich, dass ein Non-Resident-Unternehmen durch eine entsprechend autorisierte Person vertreten wird.

Damit kann eine Vorbereitung und je nach Bank auch Kontoeröffnung über Vollmacht möglich sein.

Die konkrete Bank kann zusätzlich verlangen:

  • persönliche Identifikation des Geschäftsführers,
  • Video-Identifikation,
  • notarielle Vollmacht,
  • Apostille oder Legalisation,
  • Originalunterschriften,
  • zusätzliche KYC-Unterlagen.

Deshalb sollte der konkrete Ablauf vor der Kontoeröffnung feststehen.

Lokale Begleitung durch einen Rechtsanwalt

Bizkonto arbeitet in Serbien mit einem lokalen Rechtsanwalt zusammen, der die Kontoeröffnung bei einer serbischen Vollbank begleitet.

Der lokale Partner kann insbesondere unterstützen bei:

  • Prüfung der Gesellschaftsdokumente,
  • Vorbereitung notwendiger Übersetzungen,
  • Vorbereitung von Vollmachten,
  • Abstimmung mit der Bank,
  • Einreichung des Kundenprofils,
  • administrativen Rückfragen,
  • Koordination der Kontoeröffnung.

Ob der Kunde für einzelne Identifikationsschritte persönlich nach Serbien reisen muss, wird vorab mit der Bank geklärt.

So läuft die Kontoeröffnung über Bizkonto ab

Schritt 1: Vorprüfung der Gesellschaft

Zu Beginn prüfen wir:

  • Rechtsform und Sitz der Gesellschaft,
  • Eigentümerstruktur,
  • Geschäftsmodell,
  • Wohnsitze der UBOs und Geschäftsführer,
  • benötigte Währungen,
  • Länder des Zahlungsverkehrs,
  • erwartetes Transaktionsvolumen,
  • geplante Nutzung des Kontos.

Damit kann bereits vor der eigentlichen Antragstellung eingeordnet werden, ob das Unternehmensprofil zum vorgesehenen Institut passt.

Schritt 2: Dokumente vorbereiten

Anschließend wird das benötigte Dossier zusammengestellt.

Dazu gehören insbesondere:

  • Gesellschaftsunterlagen,
  • UBO-Dokumentation,
  • persönliche Identifikation,
  • Informationen zum Geschäftsmodell,
  • Angaben zum Zahlungsverkehr.

Der lokale Rechtsanwalt prüft zusätzlich die für Serbien erforderlichen Formvorgaben, Übersetzungen und gegebenenfalls Vollmachten.

Schritt 3: Abstimmung mit der Bank

Das Kundenprofil wird mit der vorgesehenen Bank abgestimmt.

Dabei wird insbesondere geklärt:

  • ob die Gesellschaft für das Konto infrage kommt,
  • welche Unterlagen benötigt werden,
  • welche Währungen verfügbar sein sollen,
  • ob persönliche Anwesenheit erforderlich ist,
  • welche Schritte über Vollmacht erfolgen können.

So steht der konkrete Ablauf fest, bevor gegebenenfalls eine Reise organisiert wird.

Schritt 4: Antrag und Compliance-Prüfung

Nach Vorbereitung wird die Kontoeröffnung bei der Bank eingereicht beziehungsweise durchgeführt.

Die Bank führt ihre reguläre KYC- und AML-Prüfung durch und kann zusätzliche Fragen zu Eigentümern, Geschäftsmodell, Mittelherkunft oder geplanten Zahlungsströmen stellen.

Bizkonto und der lokale Rechtsanwalt begleiten die Kommunikation administrativ.

Schritt 5: Konto einrichten

Nach erfolgreicher Freigabe wird die Bankverbindung eingerichtet.

Je nach Bank und Kontomodell können dazu gehören:

  • Online-Banking,
  • Kontozugänge,
  • Zahlungsfunktionen,
  • Fremdwährungskonten,
  • SEPA,
  • SWIFT,
  • weitere Bankdienstleistungen.

Bizkonto begleitet den Prozess bis das Geschäftskonto eingerichtet ist.

Die endgültige Entscheidung über die Kontoeröffnung liegt bei der Bank.

Wie lange dauert die Kontoeröffnung?

Für ein Non-Resident-Unternehmen gibt es keine einheitliche Bearbeitungsdauer.

Die Dauer hängt unter anderem ab von:

  • Gesellschaftsjurisdiktion,
  • Eigentümerstruktur,
  • Verfügbarkeit aktueller Registerunterlagen,
  • erforderlichen Übersetzungen oder Beglaubigungen,
  • Umfang der Compliance-Prüfung,
  • zusätzlichen Rückfragen,
  • möglicher persönlicher Identifikation.

Der voraussichtliche Ablauf wird deshalb bereits vor Beginn der Kontoeröffnung mit dem lokalen Partner abgestimmt.

CRS und automatischer Informationsaustausch

Serbien nimmt aktuell nicht am laufenden automatischen Austausch von Finanzkontodaten nach dem Common Reporting Standard (CRS) teil.

Nach dem aktuellen OECD-Stand gehört Serbien zu den Jurisdiktionen, die bislang kein Jahr für den Beginn des automatischen Austauschs festgelegt haben.

Ein bei einer serbischen Bank eröffnetes Geschäftskonto wird daher derzeit nicht allein aufgrund der Kontoeröffnung automatisch im Rahmen des CRS an den steuerlichen Ansässigkeitsstaat des Kontoinhabers übermittelt.

Davon zu unterscheiden ist der Informationsaustausch auf Ersuchen.

Serbien ist Vertragsstaat des multilateralen Übereinkommens über gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Unter den entsprechenden Voraussetzungen können Steuerbehörden deshalb Informationen gezielt anfordern und austauschen.

Für welche Unternehmen kann ein serbisches Geschäftskonto interessant sein?

Ein serbisches Geschäftskonto kann insbesondere für internationale Unternehmen interessant sein, die ihre bestehende Bankstruktur um eine klassische Bankverbindung außerhalb der Europäischen Union ergänzen möchten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • US LLCs,
  • britische Ltds. und LLPs,
  • estnische OÜs,
  • internationale Holdinggesellschaften,
  • Unternehmen mit Kunden oder Lieferanten in Serbien,
  • Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Südosteuropa,
  • Unternehmen mit regelmäßigem EUR-Zahlungsverkehr,
  • Unternehmen, die SEPA über eine Bank außerhalb der EU nutzen möchten,
  • Unternehmen, die neben Fintech-Konten eine klassische Vollbank suchen,
  • Unternehmen, die ihre Bankbeziehungen international diversifizieren möchten,
  • Unternehmen, die EUR, USD, RSD oder weitere Fremdwährungen benötigen,
  • Unternehmen mit rechtlich zulässigen Russland-Geschäften, die RUB-Transaktionen benötigen und von der jeweiligen Bank unterstützt werden.

Gerade für international strukturierte Unternehmen kann Serbien damit eine interessante Ergänzung zu bestehenden Bankverbindungen in der EU oder bei internationalen Zahlungsanbietern sein.

Für eine US LLC mit Schwerpunkt auf ACH und US-Zahlungsverkehr kann zusätzlich der Leitfaden zum Chase Business Account für Non-Residents relevant sein.

Wie Bizkonto bei der Kontoeröffnung in Serbien unterstützt

Bizkonto unterstützt internationale Unternehmen bei der Eröffnung eines Non-Resident-Geschäftskontos bei einer serbischen Vollbank.

Dafür arbeiten wir mit einem lokalen Rechtsanwalt in Serbien zusammen, der den Bankprozess vor Ort begleitet.

Unsere Unterstützung umfasst je nach Fall:

  • Vorprüfung der Gesellschaft und Eigentümerstruktur,
  • Einordnung des Geschäftsmodells,
  • Vorbereitung der KYC- und Unternehmensunterlagen,
  • Prüfung der benötigten Registerdokumente,
  • Abstimmung notwendiger Übersetzungen und Vollmachten,
  • Vorbereitung der UBO-Dokumentation,
  • Abstimmung mit dem lokalen Rechtsanwalt,
  • Kommunikation mit der Bank,
  • Vorbereitung und Einreichung der Kontoeröffnung,
  • administrative Begleitung bei Compliance-Rückfragen,
  • Koordination einer notwendigen persönlichen Identifikation,
  • Begleitung bis das Geschäftskonto eingerichtet ist.

Der Kunde erhält damit nicht lediglich eine Empfehlung für eine serbische Bank.

Die Kontoeröffnung wird gemeinsam mit einem lokalen Ansprechpartner vor Ort vorbereitet und über den gesamten Prozess begleitet.

Über die Annahme des Kunden entscheidet ausschließlich die Bank.

Fazit: Serbien als zusätzliche Bankverbindung für internationale Unternehmen

Serbien ist 2026 für internationale Unternehmen deutlich interessanter geworden.

Ausländische Gesellschaften können grundsätzlich Non-Resident-Geschäftskonten bei serbischen Banken eröffnen, ohne dafür zwingend eine eigene serbische Gesellschaft zu gründen.

Die serbischen Vorschriften sehen Dinar- und Fremdwährungskonten für ausländische juristische Personen ausdrücklich vor.

Seit Mai 2026 verbessert die operative SEPA-Anbindung zusätzlich den EUR-Zahlungsverkehr mit dem europäischen Raum.

Damit bietet Serbien eine interessante Kombination aus:

  • klassischer Vollbank,
  • Non-Resident-Konto,
  • Bankstandort außerhalb der EU,
  • SEPA,
  • Fremdwährungen,
  • internationalem Zahlungsverkehr.

Für bestimmte Unternehmen kann zusätzlich die Möglichkeit relevant sein, RUB-Zahlungen über ein serbisches Institut abzuwickeln, sofern das jeweilige Institut die konkreten Transaktionen unterstützt.

Bizkonto begleitet die Kontoeröffnung gemeinsam mit einem lokalen Rechtsanwalt in Serbien – von der Vorprüfung und Dokumentenvorbereitung über die Abstimmung mit der Vollbank bis zur Einrichtung des Kontos.

Häufige Fragen

Kann eine US LLC ein Geschäftskonto in Serbien eröffnen?

Eine US LLC kann grundsätzlich für ein Non-Resident-Geschäftskonto bei einer serbischen Bank geprüft werden.

Die Bank entscheidet anhand der konkreten LLC, Eigentümer, Geschäftstätigkeit und des geplanten Zahlungsverkehrs über die Kontoeröffnung.

Muss ich eine serbische Firma gründen?

Nein.

Die serbischen Vorschriften sehen ausdrücklich Konten für ausländische juristische Personen vor.

Benötigt meine Firma eine serbische Steuernummer?

Nicht automatisch.

Ist die ausländische Gesellschaft kein Steuerpflichtiger in Serbien, muss beim Kontoantrag keine serbische Tax Identification Number angegeben werden.

Kann die Kontoeröffnung über Vollmacht erfolgen?

Grundsätzlich kann ein Non-Resident-Unternehmen durch eine entsprechend bevollmächtigte Person vertreten werden.

Ob die gesamte Kontoeröffnung ohne persönliche Anwesenheit möglich ist, hängt von der jeweiligen Bank und dem Kundenprofil ab.

Muss der Geschäftsführer nach Serbien reisen?

Nicht zwingend.

Ob eine Reise beziehungsweise persönliche Identifikation erforderlich ist, wird vor der Kontoeröffnung mit der Bank geklärt.

Ist Serbien Teil von SEPA?

Ja.

SEPA Credit Transfer ist seit dem 5. Mai 2026 bei teilnehmenden serbischen Banken operativ verfügbar.

Können EUR und USD geführt werden?

Non-Residents können Fremdwährungskonten führen.

Welche konkreten Währungen angeboten werden, hängt vom jeweiligen Institut ab.

Sind RUB-Zahlungen möglich?

Der Rubel wird von der Nationalbank von Serbien weiterhin als handelbare Fremdwährung geführt.

Serbische Banken können daher grundsätzlich RUB-Zahlungsverkehr anbieten. Ob konkrete Zahlungen oder RUB-Konten verfügbar sind, hängt vom Institut und vom jeweiligen Kunden- und Transaktionsprofil ab.

Wie aktuell müssen die Gesellschaftsdokumente sein?

Der relevante ausländische Registerauszug darf grundsätzlich nicht älter als drei Monate sein und muss mit einer beglaubigten serbischen Übersetzung eingereicht werden.

Für das laufende Konto ist der entsprechende Nachweis regelmäßig zu aktualisieren.

Nimmt Serbien am automatischen CRS-Austausch teil?

Aktuell nicht.

Nach dem derzeitigen OECD-Stand hat Serbien noch keinen Starttermin für den laufenden automatischen Austausch von Finanzkontodaten nach CRS festgelegt.

Werden serbische Konten automatisch nach Deutschland gemeldet?

Derzeit erfolgt keine automatische Meldung allein aufgrund der Kontoeröffnung im Rahmen des CRS.

Davon unabhängig kann unter den entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen ein Informationsaustausch auf konkrete behördliche Anfrage stattfinden.

Gibt es Einlagensicherung?

Für anspruchsberechtigte natürliche Personen, Unternehmer sowie Mikro-, kleine und mittlere juristische Personen besteht eine gesetzliche Einlagensicherung von bis zu 50.000 Euro pro Einleger und Bank.